Das Erbrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Damit Sie genau das erreichen, was Sie sich vorstellen, müssen manchmal nach einer Analyse Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse besondere Wege gefunden werden. Wir beraten Sie umfassend um empfehlen Ihnen Lösungen.

Wir beraten Sie zu Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten oder auch zur Patientenverfügung.

Sie möchten rechtzeitig Ihre Angelegenheiten regeln?

Lassen Sie sich beraten, wir planen gemeinsam mit Ihnen die Regelungen, die Ihren Wünschen entsprechen und ökonomisch sinnvoll sind. Gerne formulieren wir einen Testamentsentwurf für Sie. Erbverträge, gemeinsame Ehegattentestamente oder die Unternehmensnachfolge müssen gut bedacht sein.

Sie haben geerbt?

Sie müssen entscheiden, ob Sie ausschlagen oder das Erbe annehmen? Dazu beraten wir Sie. Wir erklären Ihnen das Erbscheinverfahren, die Erbenhaftung, Vor- und Nacherbfolge und falls nötig, vertreten wir Sie in einer gerichtlichen Erbauseinandersetzung.

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